Infos A-Z
Absenzen / Urlaub / Krankheit
Allgemeines
Als Eltern sind Sie verantwortlich dafür, dass Ihr Kind die Schulpflicht einhält. Jedes Wegbleiben Ihres Kindes vom Unterricht muss gegenüber der Lehrperson begründet werden. Absenzen müssen entweder im Voraus als Urlaub bewilligt oder nachträglich innerhalb einer Woche gegenüber der Klassenlehrperson begründet werden.
Krankheit
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit nicht zur Schule kommen kann, verfassen Sie bitte eine Absenzmeldung via Klapp. Die Absenzen müssen dann innerhalb einer Woche durch die Eltern gegenüber der Klassenlehrperson schriftlich begründet werden.
Arztbesuche
Bei Arztbesuchen informieren Sie die Klassenlehrperson im Voraus. Wir bitten Sie Arzttermine, wenn immer möglich, ausserhalb der Schulzeit festzusetzen.
Familienurlaub
Die Eltern können zusätzlich zu den Schulferien Familienurlaub beziehen. Dies sind maximal sechs Tage während der Sekundarschulzeit. Als Familienurlaub gilt Urlaub der Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern. Diese zusätzlichen Urlaubstage können am Stück oder in Teilen bezogen werden. Der Familienurlaub muss mit dem von der Schule bezeichneten Formular frühzeitig angemeldet werden. Eine Überschreitung des Kontingents ist nicht möglich.
Persönlicher Urlaub
Vorhersehbarer Urlaub wegen Familienanlässen, Sportveranstaltungen, Konzertreisen etc. wird mittels offiziellen Urlaubsgesuchs von den Eltern beantragt. Das Formular kann bei der Klassenlehrperson angefordert oder im Sekretariat bezogen und muss mindestens zwei Wochen vor Bezug bei ihr abgegeben werden. Bei ausserordentlichen Ereignissen kann die Frist auch verkürzt werden.
Die Schulleitung beurteilt das Urlaubsbegehren abschliessend.
Dispensationsgesuche für religiöse Feiertage
Die Eltern können ihr Kind während religiösen Feiertagen vom Unterricht dispensieren lassen. Der Schulstoff muss nachgearbeitet werden. Bei Aufnahmeprüfungen (bspw. freiwillige Aufnahmeprüfung) oder Abschlussprüfungen (bspw. Semesterprüfung) ist keine Dispensation möglich. Dispensationen aus religiösen Gründen gehen nicht zu Lasten des Kontingents für Familienurlaub.
Diese Absenzen sind planbar. Dispensationsgesuche müssen mindestens zwei Wochen vor dem Feiertag (am besten zu Beginn des Schuljahres) bei den Klassenlehrpersonen eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung "Umgang mit religiösen Fragen an der Schule".
Hilfreiche Informationen zu muslimischen Feiertagen finden Sie hier.
Besuchstag
Eltern können am offiziellen Besuchstag den Unterricht ihres Kindes ohne Voranmeldung besuchen. Den Besuchstag finden Sie im Terminkalender.
Promotionsbedingungen
Informationen rund um die Promotionsbedingungen finden Sie im Auszug aus der Schullaufbahnverordnung.
Schulbestätigung
Bestätigungen für das laufende Schuljahr z.h. der Arbeitgeber oder Ausgleichskassen können auf dem Sekretariat verlangt werden.
Schulkolonien
Schulkolonien oder im Volksmund "Klassenlager" haben einen hohen pädagogischen und sozialen Stellenwert.
Sie sind ein wichtiger Teil des Schulprogramms und daher für die Jugendlichen obligatorisch. Eine Dispensation ist nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Für Absenzen gelten die Regeln wie für den normalen Unterricht.
Weitere Informationen finden sie hier.
Smartphone
Wir sind eine smartphonefreie Schule. Die Nutzung des Smartphones ist im Schulhaus sowie auf dem Schulareal zu jeder Zeit untersagt. In den Räumlichkeiten der Tagesstruktur darf das Smartphone unter Berücksichtigung der Tagesstrukturregeln benutzt werden.
Wir möchten reale Interaktionen und somit die sozialen Fähigkeiten zwischen allen Beteiligten der Schule fördern.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Schulhausordnung | 16.08.2024 | |
Sekundarschule Basel Auszug Schullaufbahnverordnung | 16.08.2024 | |
Umgang mit religiösen Fragen Schulen BS Handreichung | 16.08.2024 |